Geistiges Eigentum

Ideen sind häufig entscheidend für innovative Dienstleistungen, Produkte oder Schöpfungen. Konzepte, Ideen, Produkte und Entwürfe lassen sich vor Nachahmungen oder Verfälschungen oder der Aneignung durch Dritte unter anderem durch die Instrumente des Urheberrechts und des Markenrechts schützen. Eine strategische Planung und ein zielgerichteter Markenschutz können teure Fehlinvestitionen ebenso vermeiden wie Kollisionen mit bestehenden Schutzrechten Dritter, die zu kostenträchtigen Abmahnungen führen können.

Lucas Elmenhorst ist sowohl beratend als auch prozessführend für mittelständische Unternehmen und Start Ups tätig, insbesondere im Markenrecht, Urheberrecht, Verlagsrecht, Presserecht sowie bei komplexen Lizenzverträgen und Abgrenzungsvereinbarungen. Er unterstützt seine Mandanten von der Vorbereitung der Markteinführung bis zur Verteidigung gegen Nachahmer und unlautere Wettbewerber. Dazu gehört selbstverständlich auch, ihre Urheberrechte zu sichern und wo notwendig Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen Verletzer geltend zu machen und durchzusetzen, aber auch unberechtigte Ansprüche von Wettbewerbern abzuwehren.

Die Interessen seiner Mandanten im Recht des geistigen Eigentums vertritt Lucas Elmenhorst im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten, außerprozessualen Streitschlichtungen und bei Transaktionsbegleitungen. Außerdem gestaltet er alle notwendigen Verträge wie Abgrenzungsvereinbarungen, Verlagsverträge, Projektverträge, Kooperationsverträge, Kaufverträge und Leihverträge.